Informationsveranstaltung
Das Protokoll von NAGOYA
Datum
14:00 - 17:30 Uhr
Adresse
Literaturhaus
Breitscheidstraße 4
70174 Stuttgart
Art
Informationsveranstaltung
Veranstalter
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Zusammenarbeit mit BIOPRO Baden-Württemberg GmbH
Kontakt
Carmen Groß
gross(at)bio-pro.de
+49 (0)711 218185-12
Biodiversität ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen des Menschen. Regelmäßig profitieren wir in Land- und Lebensmittelwirtschaft, Medizin oder Biotechnologie von neuen Anwendungen und Produkten, die auf der Nutzung der immensen Vielfalt genetischer Ressourcen basieren. Dabei ist ein wichtiger Grundsatz, dass die Vorteile, die aus dieser Nutzung entstehen, gerecht aufgeteilt werden. Den gesetzlichen Rahmen hierfür schafft das Nagoya-Protokoll: Es legt Kriterien für den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich sowie Sorgfaltspflichten fest und hält die Vertragsstaaten dazu an, die Einhaltung dieser Maßgaben zu kontrollieren und gegebenenfalls zu ahnden. Als Grundlage hierfür trat am 1. Juli 2016 das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Nagoya-Protokoll in Kraft.
Um das Bewusstsein der Hochschulen, Forschungseinrichtungen und forschenden Unternehmen in Baden-Württemberg für diese Bestimmungen zu schärfen, sie über die bestehenden Regelungen zu informieren und bei der Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen zu unterstützen, lädt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu einer Informationsveranstaltung ein.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht ein Vortrag des Bundesamts für Naturschutz, der über die internationalen Verpflichtungen des Nagoya-Protokolls und deren Umsetzung in der EU und in Deutschland berichten wird. Nach dem deutschen Umsetzungsgesetz ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die für den Vollzug des Nagoya-Protokolls in Deutschland zuständige Behörde. Als solche berät das BfN alle Nutzer und Sammlungen in Deutschland, nimmt Sorgfaltserklärungen entgegen, die die Nutzerinnen und Nutzer in der Phase der Forschungsfinanzierung sowie bei Produktentwicklung abzugeben haben und kontrolliert die deutschen Nutzerinnen und Nutzer von genetischen Ressourcen im Hinblick auf die Einhaltung der Sorgfaltspflicht.
In weiteren Vorträgen schildern Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft ihre Erfahrungen und Einschätzungen aus Sicht der Grundlagenforschung und der kommerziellen Nutzung genetischer Ressourcen.
Vorläufige Agenda
14.00 Uhr: Begrüßung durch BIOPRO Baden-Württemberg GmbH
14.05 Uhr: Grußwort durch Dr. Simone Schwanitz, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
14.15 Uhr: Thomas Greiber, Bundesamt für Naturschutz: Das Nagoya-Protokoll: Internationale Verpflichtungen und deren Umsetzung in der EU und in Deutschland
15.05 Uhr: Prof. Dr. Erwin Beck, Vorsitzender der Arbeitsgruppe ABS der DFG-Senatskommission für Biodiversitätsforschung: Das Nagoya-Protokoll und die biologische Grundlagenforschung
15.30 Uhr: Kaffeepause
16.00 Uhr: Dr. Christoph Kleineidam, Universität Konstanz
16.15 Uhr: Dr. Ricardo Gent, Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie
16.30 Uhr: Fragen und Diskussion
17.15 Uhr: Veranstaltungsende