Gen- und zellbasierte Therapien (GCT) sind ein bedeutendes und dringliches Zukunftsthema für biomedizinische Forschung und personalisierte klinische Versorgung. Es gibt zahlreiche Varianten der Anwendung. Diese reichen von der Antagonisierung von Genfunktionen durch Oligonukleotide über ex vivo oder in vivo Anwendung von viralen oder nicht-viralen/synthetischen Vektoren mit therapeutischen Nukleinsäuren, Einsatz von Zellprodukten oder Zellersatz, Virotherapie (mit oder ohne Transfer therapeutischer Gene) bis hin zum Tissue-Engineering.
Um den Zugang zu GCT für Patientinnen und Patienten zu verbessern und den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken, hat das Berlin Institute of Health at Charité (BIH) im Auftrag des BMBF in einem Multistakeholderansatz die Entwicklung einer Nationalen Strategie für gen- und zellbasierte Therapien koordiniert. Neben einer umfassenden Bestandsaufnahme der aktuellen Situation des Zukunftsfeldes in Deutschland empfiehlt die Strategie verschiedene Maßnahmen, um die Umsetzung von Ergebnissen aus der in Deutschland starken Grundlagenforschung in die klinische Praxis zu beschleunigen und GCT dabei gleichzeitig sicher, effizient, finanzierbar und breit zugänglich zu machen.
Ziel der vorliegenden Fördermaßnahme ist es, die Translation von Forschungsergebnissen im Bereich GCT zu unterstützen und damit zur Umsetzung der Nationalen Strategie beizutragen. Mit der Förderung soll die Translation innovativer gen- und/ oder zellbasierter Therapien und assoziierter Diagnostik in marktfähige und klinisch einsetzbare Produkte oder Verfahren verbessert und beschleunigt werden. Zusätzlich zur finanziellen Förderung findet im Rahmen dieser Förderlinie eine umfassende projektspezifische Beratung nach der SPARK-Methode statt. Hierbei werden Projekte durch externe Expert*innen zielgerichtet beraten und unterstützt. Eine weitere Komponente sind edukative Angebote in Form von Workshops und Webinaren zu translationalen Themen im Bereich GCT, die von Fachexpertinnen und -experten geleitet werden. Um die nationale Vernetzung zu verstärken, sind gemeinsame Treffen zum inhaltlichen Austausch geplant.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden sollen Einzelvorhaben (Track 1 und 2) oder Verbundvorhaben (nur Track 2), in denen aufbauend auf und ergänzend zu kürzlich abgeschlossenen oder laufenden translationalen Produkt- und/oder Verfahrensentwicklungen im Bereich der GCT notwendige und abgrenzbare Arbeitspakete zur weiteren Translation von Forschungsergebnissen bearbeitet werden. Diese sollen die Produkt- und/oder Verfahrensentwicklung in der Qualität verbessern oder beschleunigen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind für Einzelvorhaben oder als Verbundkoordinator bzw. -partner staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (AUFE) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind als Verbundpartner antragsberechtigt. Für Antragsteller, die mit einer AUFE affiliiert sind, sowie Mitarbeitende, die dieser organisatorisch zugeordnet sind, gilt zudem, dass das von ihnen beantragte Budget nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtantragsvolumens betragen darf. Gleichzeitig darf der AUFE-affiliierte Antragsteller nicht das höchste Budget aller Antragsteller aufweisen.
Einreichfrist
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BIH derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt.
Anträge können in elektronischer Form gestellt werden. Die Formulare für den Antrag stehen auf der Webseite des Förderprogramms "Richtlinie zur Förderung von Translationsprojekten".