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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland

Das BMBF will das Innovationspotenzial von Start-ups in der Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken. Dazu sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen frühzeitig und gezielt gefördert werden (Modul 1). Gefördert werden zudem bereits gegründete Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung (Modul 2).

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms "Miteinander durch Innovation" liegen:

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Anwendungen im Bereich der industriellen Produktion sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

Förderung von Gründungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Modul 1)

Gefördert werden in Modul 1 Innovationen der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Form von Einzelvorhaben. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse zu erhöhen. Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung.

Förderung von jungen Start-ups bei Forschung und Entwicklung (Modul 2)

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben.

Folgende Vorhaben sind förderfähig:

  • „Tandem“-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/Forschungseinrichtung und ihrem jungen Start-up,
  • Einzelvorhaben eines Start-ups sowie
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren Start-ups, anderen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen.

Das Vorhaben soll durch ein Start-up initiiert werden. Ein signifikanter Anteil der Arbeiten im Vorhaben soll durch die beteiligten Start-ups geleistet werden, sodass ihnen mindestens 50 % der für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel zugutekommen und entsprechend der Nutzen und die Verwertung ihrer Vorhabenergebnisse bei den Start-ups liegen.

Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von Start-ups sind von der Förderung ausgeschlossen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind.

Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Einreichfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und die Projektskizzen können über easy-Online eingereicht werden.

Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.

Seiten-Adresse: https://www.bio-pro.de/datenbanken/foerderungen/richtlinie-zur-foerderung-von-projekten-zum-thema-start-interaktiv-interaktive-technologien-fuer-gesundheit-und-lebensqualitaet