Innovationsgutscheine A und B
Förderung durch:
WM
Reichweite:
Baden-Württemberg
Die Innovationsgutscheine A und B dienen der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren oder bei deren wesentlichen qualitativen Weiterentwicklung.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, sowie Existenzgründerinnen und -gründer, die in Baden-Württemberg gründen werden. Die Unternehmensgründung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein.
Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 100 Beschäftigten und ein Vorjahresumsatz bzw. eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro (einschließlich aller Partner- und verbundenen Unternehmen).
Im Rahmen der geförderten Projekte soll eine überdurchschnittliche Innovationshöhe - innerhalb der jeweiligen Branche oder des Marktes - angestrebt werden.
Innovationsgutscheine gibt es zu
- 2.500 Euro (Innovationsgutschein A) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, z.B. Technologie-, Patent- oder Marktrecherchen, Machbarkeits-, Werkstoffs- oder Designstudien, oder Studien zur Fertigungstechnik
- 5.000 Euro (Innovationsgutschein B) für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, z.B. Design und Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau und Produkttests zur Qualitätssicherung oder Umweltverträglichkeit
Die Förderung (Gutschein A und Gutschein B) kann pro Unternehmen einmal pro Kalenderjahr gewährt werden (entscheidend ist das Datum des Antragseingangs). Eine wiederholte Vergabe von Innovationsgutscheinen ist nur möglich, wenn es sich bei den geförderten Projekten um jeweils voneinander unabhängige Innovationsvorhaben handelt.
Als konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen (z.B. Ingenieurbüros).
Innovationsgutschein A und Innovationsgutschein B sind kombinierbar.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Innovationsgutscheine:
Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland 2008 Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Das Programm unterstützt Mittelständler bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren und bei deren wesentlichen qualitativen Weiterentwicklung. 2012 wurde das Programm um den Innovationsgutschein Hightech Start-up erweitert. Er richtet sich an Hightech-Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung und fördert innovative Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Im Mai 2017 wurde der Innovationsgutschein Hightech Digital eingeführt, der etablierte Unternehmen bei der Entwicklung und Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen unterstützt.