Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten.
Innovative Materialien und Werkstoffe nehmen in nahezu allen Bereichen eine Schlüsselposition ein. Sie helfen neue Funktionalitäten zu erschließen und bestehende technische Lösungen entscheidend zu verbessern. Sie tragen in besonderem Maße zur Sicherung von Wohlstand und Lebensqualität bei. Hier spielen häufig hochspezialisierte und interdisziplinär vernetzte KMU mit ihrem im internationalen Vergleich hohen Umsatz- und Beschäftigungsanteil als "hidden champions" eine besondere Rolle. Andererseits gilt es aber auch innovativen Lösungen den Weg in die wirtschaftliche Umsetzung zu bereiten und kreative Ideen junger Start-Ups gezielt zu fördern.
Ziel der Fördermaßnahme ist es, besonders innovationsfreudige KMU zu fördern, die bestehende Produktlösungen aber auch Prozesse in ihrem Unternehmen deutlich verbessern, oder aber vollkommen neue Geschäftsfelder aufbauen wollen. Dabei sollen die Materialforschung und deren Nutzen für neue bzw. deutlich verbesserte Produktlösungen im Vordergrund stehen.
Gefördert werden risikoreiche industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben. Die FuE-Vorhaben sollen materialwissenschaftliche Fragestellungen mit hohem Anwendungspotenzial bearbeiten, die die Positionierung der beteiligten KMU am Markt unterstützten. Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass im Zuge der Verwertung der Projektergebnisse praxisnahe Lösungen gefunden bzw. Wege für eine Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in die Praxis aufgezeigt werden. Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung, die auf Anwendungen in folgenden Themenfeldern ausgerichtet sind:
- Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
- Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur
- Materialien für Information und Kommunikation
- Materialien für die Energietechnik
- Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
- Materialien für Mobilität und Transport
Die aufgelisteten Materialentwicklungen sind beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Es können auch Projekte zu nicht explizit genannten Materialentwicklungen gefördert werden, solange die Lösungsansätze einen signifikanten Beitrag zu den genannten Anwendungsfeldern leisten.
Gesamtziel der Vorhaben sind neue Materialien bzw. Materialien mit erheblich verbesserten Eigenschaften, welche beispielsweise durch Funktionalisierung bzw. Strukturierung erreicht werden können. Es können alle Prozesse zur Herstellung bzw. Synthese, der Ver- und Bearbeitung von Materialien mit erheblich verbesserten Eigenschaften und hohem Anwendungsbezug betrachtet werden.
Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission und Mittelständische Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Bewertungsstichtage sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober.