Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind Schlüsseltechnologien für einen wettbewerbsstarken Wirtschaftsstandort Deutschland, der sich mit innovativen Produkten und Dienstleistungen weltweit behaupten kann. Um Wissensvorsprünge nutzen zu können und gute Ideen schnell in marktfähige Produkte umzusetzen, bedarf es neben anwendungsorientierter strategischer Forschungsförderung in Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft auch eines Zusammenschlusses nationaler und europäischer Forschung.
Eine bedeutende Schlüsseltechnologie der IKT sind Software-intensive Systeme und Dienste, die in immer größerem Umfang in technische und organisatorische Systeme eingebettet sind und dort oft vielschichtige Aufgaben, z. B. im Automobilbereich, der Luftfahrt oder im Maschinen- und Anlagenbau, übernehmen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat diese Entwicklung erkannt und beteiligt sich am europäischen Cluster ITEA 3 „European Leadership in Software-intensive Systems and Services“ im Rahmen der Forschungsinitiative EUREKA. Das strategische Ziel des Clusters ist es, die europäische Position im Bereich der eingebetteten Software-intensiven Systeme und Dienste zu stärken und dabei die Potenziale in Industrie und Forschung aus den beteiligten Ländern zu bündeln. In ITEA 3 werden darüber hinaus besonders Projekte gefördert, die bei der weltweiten Standardisierung im Bereich der Software-intensiven Systeme und Dienste unterstützen.
Die Beteiligung des BMBF hat zum Ziel, die Innovationsdynamik der deutschen Industrie bei der fortgeschrittenen vorwettbewerblichen Forschung und Softwareentwicklung zu stärken.
Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationshöhe sowie wirtschaftliches Potenzial. Die Fördermaßnahme ist Teil der neuen Hightech-Strategie „Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung.
Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene FuE-Arbeiten von deutschen Teilkonsortien im Rahmen bi- und multilateraler europäischer Verbundvorhaben.
Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an den wirtschaftlichen Potenzialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße durch IKT im Bereich Software-intensiver Systeme und Dienste getrieben sind.
Gefördert werden FuE-Vorhaben vorrangig zu folgenden Themen:
- Software Engineering,
- Digitalisierung und softwareintensive eingebettete Systeme (Cyber Physical Systems),
- Datentechnik und datengetriebene Systeme,
- Prozess- und Systemsimulation,
- Usability,
- Softwareverlässlichkeit, -qualität und -sicherheit,
- Parallelisierung und verteilte Systeme.
Dabei ist die Förderung nach dieser Fördermaßnahme auf die folgenden Anwendungsfelder/Branchen ausgerichtet:
- Automobil, Mobilität,
- Maschinenbau, Automatisierung,
- Gesundheit, Medizintechnik,
- Logistik, Dienstleistungen,
- Energie, Umwelt.
Die konkreten technologischen Zielsetzungen müssen im Einklang mit den globalen Herausforderungen der ITEA 3 „Living Roadmap“ stehen.
Neben der Arbeit an den Forschungsthemen ist die Kooperation zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein relevanter Innovationsfaktor.
Antragsberechtigt sind Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe reicht der Koordinator des Gesamtverbundes im ersten Schritt eine Projektskizze in elektronischer Form für das Gesamtvorhaben (Project Outline) bei der ITEA-Geschäftsstelle ein.
Während der Laufzeit des Clusters werden die Termine für die jährlichen Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen (Call for Proposals) jeweils auf der Internetseite von ITEA 3 (https://itea3.org/call-process.html) bekannt gegeben.
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2021, befristet.