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Förderung von trans- und interdisziplinären Forschungsverbünden zum Thema „Pandemieprävention und -reaktion im Rahmen eines One-Health-Ansatzes“

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Neue und wiederauftretende Infektionskrankheiten nehmen seit Jahren an Häufigkeit zu. Mögliche Ursachen für Krankheitsausbrüche sind beispielsweise das Vordringen des Menschen in unberührte Lebensräume, Regionen mit hoher Bevölkerungsdichte, zunehmender Kontakt zu Wildtieren, steigende Mobilität und Warenströme, Klimawandel und damit verbunden die Ausbreitung von Erregern in neue Gebiete sowie industrielle Landwirtschaft mit intensiver Nutztierhaltung. Interdisziplinäre Forschung mit dem Ziel der besseren Vorbeugung und Reaktion auf Infektionsausbrüche muss daher zwingend die vielfältigen Beziehungen zwischen Erreger, Mensch, Tier und Ökosystem berücksichtigen, das heißt einen One-Health-Ansatz verfolgen.1 Diese Anforderungen gelten dabei auch für die Erforschung antimikrobieller Resistenzen (AMR) als sogenannte „stille Pandemie“.

Ein besseres Verständnis der Dynamik und der Übertragungsrisiken von neuen, wiederauftretenden und endemischen Erregern, die Entwicklung von Präventionsstrategien und zielführenden Reaktionsmechanismen sind unabdingbar, um zukünftig besser auf Infektionsausbrüche vorbereitet zu sein. Übertragbare Krankheiten gefährden die öffentliche Gesundheit.

Aufgrund des globalen Charakters von Infektionskrankheiten und AMR gilt für die relevante Forschung in gesteigertem Maße zudem, dass Informationsaustausch und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene aktiv gesucht und vorangetrieben werden sollen.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Vorbereitung und Reaktion auf zukünftige Infektionsausbrüche beim Menschen zu verbessern und so einen Beitrag zur wirksamen Pandemieprävention und -reaktion zu leisten. Dazu soll die inter- und transdisziplinäre Gesundheitsforschung, aufbauend auf dem One-Health-Ansatz, gestärkt werden und mit dem öffentlichen Gesundheits- und/oder Veterinärwesen und der Umweltverwaltung vernetzt werden, um gemeinsam die drängendsten Forschungsfragen anzugehen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden sollen inter- und transdisziplinäre Verbundprojekte zu neuen oder wiederauftretenden Erregern mit Epidemie-/Pandemiepotential sowie zu AMR von Erregern, die eine Infektionskrankheit beim Menschen verursachen.

Gefördert werden Verbünde, die Forschungsfragen zu Infektionskrankheiten untersuchen, die zum Beispiel nach Einschätzung der WHO ein besonders hohes Epidemie-/Pandemiepotential haben, sowie zu AMR. Die Verbünde müssen den One-Health-Ansatz berücksichtigen, beispielweise Aspekte der Übertragung zwischen den Sektoren Tier, Mensch und Umwelt. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die zur Beantwortung der Forschungsfrage notwendigen Fachdisziplinen der human-, veterinär- und biomedizinischen Forschung sowie der relevanten Umwelt- und Public-Health-Forschung eingebunden sind.

Die Verbünde müssen eine konkrete, anwendungsbezogene Forschungsfrage verfolgen und die Public-Health-Forschung von Beginn an als Verbundpartner einbinden. Relevante Praxispartner (öffentlicher Gesundheitsdienst, Veterinärwesen und Umweltverwaltung) sollen nach Möglichkeit bereits bei der Antragstellung beteiligt sein.

Nicht gefördert werden Produktentwicklungen von Diagnostika, Therapeutika und Impfstoffen sowie klinische Studien.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitssystems (zum Beispiel Gesundheitsämter, Landesgesundheitsämter), des Veterinärwesens (zum Beispiel Veterinärämter), der Umweltverwaltung (zum Beispiel Umweltämter) und Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen), gegebenenfalls auch mit dem Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft, Selbsthilfegruppen, Patientenorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, zivilgesellschaftliche Akteure, Initiativen, Vereine, Verbände, Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson (zum Beispiel eingetragener Verein), Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuEuI-Kapazität in Deutschland, wie zum Beispiel kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Einreichfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 4. September 2024, zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordinatorin/dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Seiten-Adresse: https://www.bio-pro.de/datenbanken/foerderungen/foerderung-von-trans-und-interdisziplinaeren-forschungsverbuenden-zum-thema-pandemiepraevention-und-reaktion-im-rahmen-eines-one