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Förderung neuer Lösungsansätze für die Krankheitsbekämpfung

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern erhält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Ziel der Fördermaßnahme ist, innovative Ansätze zur Krankheitsbekämpfung zu entwickeln, die das Potenzial haben, zu einer erheblichen Verbesserung der Patientenbehandlung zu führen. Innovative Ansätze für eine stratifizierte oder personalisierte Diagnostik und Therapie können beispielsweise dadurch entwickelt werden, dass Fortschritte in den Omics-Technologien genutzt werden, um Proben aus vorhandenen gut charakterisierten Patientenkohorten zu analysieren. Projekte sollen dabei auf die Gewinnung und Weiterentwicklung grundlegend neuer Erkenntnisse und richtungsweisender Entdeckungen zu Erkrankungen ausgerichtet sein. Die Erkenntnisse sollten auf gesundheits­politisch und gesundheitsökonomisch wichtigen Erkrankungen fokussiert sein. Die angestrebte Verbesserung der Patientenbehandlung soll einen deutlichen Sprung im Vergleich zur bisherigen Versorgungspraxis darstellen. Bei der Entwicklung der Lösungsansätze ist insbesondere ein interdisziplinärer Ansatz der Verbundforschung unter Kooperation zwischen Forschenden aus der Grundlagen- und klinischen Forschung wichtig.

Gegenstand der Förderung

Es sollen interdisziplinäre Verbünde mit Arbeitsgruppen aus verschiedenen medizinischen Disziplinen als auch Natur-, Sozial-, IT- und Ingenieurwissenschaften oder Psychologie gefördert werden. Die Verbünde sollen eine bisher un­gelöste große Herausforderung in der Prävention, Diagnostik oder Therapie von Erkrankungen adressieren. Hierzu sollen innovative Ansätze zu wichtigen und/oder bislang ungelösten Forschungsfragen entwickelt und überprüft werden, um Hindernisse für den Fortschritt auf dem jeweiligen Gebiet zu überwinden. Die untersuchten Frage­stellungen sollen das Potenzial haben, prägend auf die weitere Forschung einzuwirken. Die sich ergebenden Ansätze sollen darauf ausgerichtet sein, die Lebensqualität der Betroffenen erheblich zu verbessern und zu neuen Standards in der Patientenversorgung zu führen.
Die interdisziplinären Verbünde sollen ein kooperatives und koordiniertes Forschungskonzept unter Nutzung der neuesten Untersuchungsmethoden verfolgen. Es sollen die bestmöglichen, auch neuartigen theoretischen Konzepte, Ansätze, Methoden oder Instrumente eingesetzt werden. Die Arbeit im Verbund soll auf gemeinsam festgelegte Ziele, Fragen und einen gemeinsamen Forschungsgegenstand ausgerichtet sein. Die Methoden und die Beiträge der be­teiligten Disziplinen sollen gemeinsam festgelegt und die Ergebnisse zu einer Synthese vereint werden.

Gefördert werden können alle Schritte der präklinischen und klinischen Forschung, die nötig sind, um neue Ansätze zur Verbesserung der Prävention, Diagnostik und Therapie zu generieren. Die Förderung soll die bestehende Förderung der Gesundheitsforschung des BMBF ergänzen. Beantragte Forschungsarbeiten müssen daher außerhalb der im folgenden Absatz genannten bestehenden thematischen Schwerpunkte der Förderung der Gesundheitsforschung des BMBF erfolgen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Stiftungen, Vereine und Verbände. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) be­ziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

Einreichfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 4. Juni 2025 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Die Projektskizzen sind nach Abstimmung mit allen Projektpartnern durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Kreis begutachtender Personen eine fachliche Stellungnahme zu erlauben.

Seiten-Adresse: https://www.bio-pro.de/datenbanken/foerderungen/foerderung-neuer-loesungsansaetze-fuer-die-krankheitsbekaempfung