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Förderung gemeinsamer innovativer Projekte im Bereich der angewandten Forschung durch den "Deutsch-Ägyptischen Forschungsfonds"

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland und Afrika

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Diese Förderbekanntmachung dient der Zusammenarbeit zwischen Ägypten und Deutschland im Bereich Forschung und Innovation. Ziel ist die Entwicklung langfristiger Innovationspartnerschaften zwischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die ihre jeweiligen Forschungsarbeiten für einen optimierten Technologie- und Wissenstransfer eng aufeinander abstimmen. Dabei wird für die aufzubauenden Kooperationen ein Innovationsbegriff zugrunde gelegt, der nicht nur technologische, sondern auch soziale Innovationen umfasst und die Gesellschaft als zentralen Akteur einbezieht. Zudem gehört die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den wesentlichen Ergebnissen dieses Kooperationsprogramms.

Nach Möglichkeit sollen Grundlagen für den Aufbau einer nachhaltigen Innovationsstruktur (zum Beispiel Start-up, forschungsbasiertes Kleinunternehmen) geschaffen beziehungsweise eine plan- und darstellbare Perspektive für diesen Strukturaufbau eröffnet werden. Dadurch sollen eine regionale sozioökonomische Wertschöpfung der Projektergebnisse in den beiden Partnerländern gelingen und Innovationsprozesse beschleunigt werden.

Die vorliegende Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) leistet einen wichtigen Beitrag zu den Zielen der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung (2023). Sie erfolgt zudem im Rahmen der Afrika-Strategie des BMBF (2018) und der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung (2017). Diese Richtlinie entspricht zudem der ägyptischen Zukunftsstrategie Vision 2030 und steht im Einklang mit der Strategie des ägyptischen Ministeriums für Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung. Die Förderung erfolgt durch den Deutsch-Ägyptischen Forschungsfonds, der seit 2007 besteht und auf einer ministeriellen Vereinbarung des BMBF mit dem ägyptischen Ministerium für Hochschulen und wissenschaftliche Forschung beruht.

Die Zielerreichung wird durch die Veröffentlichung der Ergebnisse, beispielsweise in wissenschaftlichen Zeitschriften oder mit Konferenzbeiträgen, durch vorwettbewerbliche Prototypen sowie gemeinsame Verwertungsvorhaben und/oder Innovationsstrukturen dokumentiert. Ein intensiver Austausch mit Innovationstreibern und politischen Entscheidungsträgern in Deutschland und Ägypten sollte seitens der Zuwendungsempfänger belegbar sein.

Gegenstand der Förderung

Es werden Verbundvorhaben der angewandten Forschung gefördert, die die nachfolgenden Schwerpunktthemen gemeinsam bearbeiten:

One Health: Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt, einschließlich medizinischer und veterinärmedizinischer Forschungsfragen, Umweltwissenschaften, Lebensmittel-Wasser-Energie-Nexus, Angewandte Biotechnologie und der Gesundheitssektor

Green Transition: Ressourceneffiziente Wirtschaft im Kontext des ökologischen Wandels, inklusive intelligente Städte und (digitale) Stadtentwicklung, Kreislaufwirtschaft, Energieforschung, grüne Mobilität und nachhaltiger Transport

Gemeinsame Projektvorschläge sollen innovative Beiträge zur Lösung von regionalen und/oder überregionalen Herausforderungen sowie eine Weiterentwicklung der wissenschaftlichen und technologischen Forschung in den oben benannten Schwerpunktthemen leisten. Zudem sollen sie eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen.

Der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Partnern im Forschungs- und Entwicklungsbereich, ihren wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Beteiligung der Wirtschaft kommt eine besondere Bedeutung zu. Daher sollen die Projektverbünde möglichst Hochschulen, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie die mit der wirtschaftlichen Umsetzung von Ergebnissen der angewandten Forschung befassten Unternehmen einbeziehen.

Die Förderung findet in zwei aufeinander folgenden Förderphasen statt, die auf einer (zweistufigen) Antragsphase basieren.

Förderphase 1

In der ersten Förderphase können Einzel- und Verbundvorhaben bis zu 24 Monate gefördert werden. Hier sollen deutsche und ägyptische Vertreter aus Wissenschaft mit Beteiligung mindestens eines forschenden Unternehmenspartners (insbesondere KMU) – mindestens auf deutscher Seite – zusammenarbeiten. Auf ägyptischer Seite wird die Beteiligung forschender Unternehmenspartner dringend empfohlen, ist aber nicht verbindlich.

Am Ende dieser ersten Phase werden alle Projekte im Rahmen einer externen Expertenbewertung hinsichtlich des Innovationspotenzials der zuvor erarbeiteten Forschungsergebnisse begutachtet. Eine Auswahl an Verbünden beziehungsweise Verbundpartnern wird für eine weitere Förderung von bis zu 18 Monaten ausgewählt.

Die erste Phase sollte in der Regel so angelegt sein, dass im Fall einer Nichtweiterförderung im Rahmen dieser Fördermaßnahme die erarbeiteten Ergebnisse als Ausgangspunkt beziehungsweise Grundlage für eventuelle folgende weitere Projektaktivitäten, etwa im Rahmen von Horizont EUROPE, verwendet werden können.

Förderphase 2

Das erfolgreiche Durchlaufen der ersten 24-monatigen Förderphase ist zwingende Voraussetzung, jedoch keine Garantie für die Förderung in einer weiteren 18-monatigen Förderphase (Maturation).

In dieser zweiten Förderphase können die ausgewählten Verbundprojekte für den Zeitraum von weiteren 18 Monaten ab voraussichtlich 2027 für die gezielte Verwertungsausreifung ihrer vorab erarbeiteten Ergebnisse gefördert werden. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist die Beteiligung von wissenschaftlichen Einrichtungen beziehungsweise Verbundpartnern beider Länder und mindestens jeweils einem forschenden Unternehmenspartner auf deutscher sowie ägyptischer Seite („2 + 2“-Format).

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen und Institutionen mit Forschungsinteresse sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Einreichfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 16. Dezember 2024 zunächst Projektskizzen (für die mögliche Gesamtlaufzeit, welche beide Förderphasen umfasst) in elektronischer Form vorzulegen.

Der antragstellende Verbund muss einen Verbundkoordinator benennen, der die gemeinschaftlich erstellte Projektskizze einreicht.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die deutschen Projektpartner der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge (für die mögliche Gesamtlaufzeit, welche beide Förderphasen umfasst) in elektronischer Form vorzulegen.

Seiten-Adresse: https://www.bio-pro.de/datenbanken/foerderungen/foerderung-gemeinsamer-innovativer-projekte-im-bereich-der-angewandten-forschung-durch-den-deutsch-aegyptischen-forschungsfonds