„Der Klima- und Umweltschutz ist eine zentrale Aufgabe in der heutigen Zeit. Daneben stehen unsere Unternehmen vor einer weiteren großen Aufgabe: der digitalen Transformation. Dabei eröffnet die Umsetzung von Maßnahmen der digitalen Transformation eine Steigerung der Ressourceneffizienz in verarbeitenden Unternehmen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz. Dieses Potenzial wollen wir nutzen. Es ist eine große Chance für die Industrie, die Produktion auf die Zukunft hin auszurichten und klimaneutral zu gestalten“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Mit Hilfe digital unterstützter und automatisierter Produktionsprozesse und -systeme aus dem Industrie 4.0-Spektrum können Potenziale im Bereich des Klima- und Umweltschutzes gehoben werden. Dazu zählen die Ressourcen-, Material- und Energieeffizienz ebenso wie Abfallvermeidung und Treibhausgasverringerung.
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen stellt die digitale Transformation eine große Herausforderung dar. Der Innovationswettbewerb zielt darauf ab, die Entwicklung und Umsetzung von Industrie 4.0-Lösungen für eine klimaneutrale Produktion gerade in diesen für unser Land typischen Betrieben zu fördern. Die entwickelten Lösungen durch Industrie 4.0-Anwendungen sollen außerdem anderen Unternehmen als Vorlage dienen können.
Neben der Verringerung des Energieverbrauchs, des Materialeinsatzes und einer intelligenten Abstimmung von Wärmequellen sind weitere Bausteine zur Optimie-rung der Ressourceneffizienz zum Beispiel die Vermeidung oder Verminderung von Abfällen, etwa durch 3D-Druck, die Einsparung von benötigtem Lagerraum oder (innerbetrieblichen und externen) Transporten, die Verlängerung der Lebensdauer von Arbeitsmitteln durch vorausschauende Wartung sowie die Reduzierung von fehlerhaften Teilen und damit von Ausschuss. Intelligente Lösungen in Entwicklung und Produktion mit dem Ziel einer wesentlichen Verbesserung der Recyclingfähigkeit von gesamten Produkten oder Teilerzeugnissen können ebenfalls zu einer Reduzierung von CO2-Emissionen und Ressourcenverbrauch beitragen.
Eckdaten zum Förderaufruf
Es können sowohl einzelbetriebliche Vorhaben als auch Konsortialvorhaben von mehreren Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen gefördert werden. Einzelbetriebliche Vorhaben können maximal 250.000 Euro an Fördermitteln erhalten, Konsortialvorhaben bis zu 500.000 Euro. Der maximale Fördersatz an Unternehmen richtet sich an der Größe der antragstellenden Unternehmen aus.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg und, einschließlich verbundener Unternehmen und / oder Partnerunternehmen, weniger als 3.000 Beschäftigten, sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz beziehungsweise Standort der durchführenden Einrichtung in Baden-Württemberg.
Die Projekte können frühestens zum 1. August 2022 starten und haben eine maximale Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023.
Ende der Antragsfrist mit allen benötigten Unterlagen ist der 10. Juni 2022.
Bei den Projektideen können sowohl Insellösungen für einzelne Produktionsanlagen oder Produktionsbereiche fokussiert, wie auch produktionsweite Betrachtungen umgesetzt werden, die eine übergeordnete Optimierung der Produktion verfolgen.