Baden-Württemberg legt Bericht zur 8. Umweltbeobachtungskonferenz vor
Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg haben heute gemeinsam den Bericht zur 8. Umweltbeobachtungskonferenz veröffentlicht, die im Jahr 2021 stattfand. Der Bericht bildet die Arbeitsgrundlage für die kommende Konferenz im Jahr 2023.
Umweltbeobachtung MitWirkung
Die 180 Expertinnen und Experten für Umweltbeobachtung aus Deutschland, Österreich und der Schweiz formulieren hierin deutlich ein zeitnah umzusetzendes Ziel: Umweltbeobachtung rechtsverbindlich zu definieren, zu organisieren und zu verankern. Vorgehen und Ergebnisse der Untersuchungen sollen über die Grenzen der deutschen Bundesländer und der D-A-CH-Länder hinweg vergleichbar werden. „Die achte Umweltbeobachtungskonferenz stand unter dem Motto ‚Umweltbeobachtung MitWirkung‘. Das bedeutet: Umweltbeobachtung soll Wirkung erzielen, sie ist kein Selbstzweck“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW.
Vier von neun planetaren Belastungsgrenzen sind bereits überschritten
Umweltministerin Thekla Walker konkretisierte aus Sicht der baden-württembergischen Landesregierung die Dringlichkeit dieser Aufgabe: „Vier von neun Belastungsgrenzen unserer Erde sind laut Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bereits überschritten. Dabei summieren sich die dramatischen Veränderungen nicht einfach auf, sondern sie können zu teils ungeahnten und verstärkten Wechselwirkungen führen. Dies tritt immer dann auf, wenn wir mit unserem Handeln nicht innerhalb der Grenzen unseres Planeten bleiben. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich die 8. Umweltbeobachtungskonferenz den vier Leitthemen gewidmet hat, die für die Einhaltung dieser Grenzen besonders relevant sind: Biodiversitätsverlust, Stickstoffüberschuss, Chemikalieneffekte und dem Klimawandel.“
Der Bericht konkretisiert detaillierte Vorschläge zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Strukturen, Methoden, Instrumente und Maßnahmen, die verbindlich umgesetzt werden sollten und fokussiert dabei die vier Leitthemen. Die gut begründeten Vorschläge richten sich primär an die zuständigen Verwaltungsbehörden sowie Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft. Sie zeigen, wo angesetzt werden muss.
Staffelstab geht von Baden-Württemberg an den Bund
„Mit der Veröffentlichung des Berichtes übergeben wir nun offiziell den Staffelstab an das Bundesamt für Naturschutz“, so Maurer. Als Hauptorganisator bereitet das Bundesamt die nächste Konferenz am 14. und 15. November 2023 in Leipzig vor. „Der heute veröffentlichte Bericht enthält auch wichtige Empfehlungen für die LUBW, beispielsweise im Bereich der medienübergreifenden Umweltbeobachtung oder bei der Ermittlung von Belastungsgrenzen für Stickstoff“, sagt Maurer.
„Wir hoffen, dass die Vorschläge, welche die Ministerien in Bund und Länder direkt betreffen, bereits auf der nächsten Umweltbeobachtungskonferenz konkretisiert und Wege zur Umsetzung aufgezeigt werden“, ergänzte Walker als Schirmherrin der letzten Konferenz in Stuttgart.
Hintergrundinformation
Die Umweltbeobachtungskonferenz ist eine Kooperationsplattform der deutschsprachigen Landes- und Bundesämter für Umwelt und Naturschutz zur Sicherung und Verbesserung der grenzübergreifenden Umweltbeobachtung für Europa (gegründet im Jahr 2004).
Abschlussbericht der 8. Umweltbeobachtungskonferenz, Umweltwissen MitWirkung, Empfehlungen für die Verbesserung von Umweltbeobachtung, Umweltwissen und Umwelthandeln.
In jeweils acht Kapiteln werden im Bericht zur 8. Umweltbeobachtungskonferenz 2021 konkrete Empfehlungen zur Verbesserung von Umweltbeobachtung, Umweltwissen und Umwelthandeln vorgelegt (Übersicht siehe Seite 5). Ziel ist für alle drei Bereiche ein einheitliches Vorgehen in den D-A-CH-Ländern und den deutschen Bundesländern.